Töten im Takt – Die grausamste Maschine bei Tönnies

Tiere leiden vor dem Schlachten Höllenqualen bei CO₂-Betäubung

ARIWA veröffentlicht jetzt erstmals umfangreiche Aufnahmen aus einem Schlachthof von Tönnies. Schlachthöfe gehören zu den schwierigsten Herausforderungen für Undercover-Aufnahmen, da sie extrem gut gesichert sind. Die Betreiber setzen alles daran, dass das, was dort geschieht, nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

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19.10.2026, Deutschland

NDR berichtet mit Videomaterial von ARIWA.

Er ist Deutschlands größter Schlachtkonzern und gilt als eines der mächtigsten Unternehmen der europäischen Fleischindustrie: Tönnies. Als Marktführer produziert er 30 Prozent des gesamten deutschen Schweinefleischs. Allein 2023 meldete der Konzern einen Jahresumsatz von über 7 Milliarden Euro. Dafür tötet Tönnies jedes Jahr 16 Millionen Schweine. 

Das uns vorliegende Material zeigt, wie Mitarbeiter*innen die Tiere beim Zutrieb schlagen und sie unter automatischen Toren eingeklemmt werden. Es zeigt den grausamen Erstickungskampf in der CO₂-Anlage mit Tieren, die in Gondeln vor Angst schreien und versuchen zu fliehen. Und es zeigt zahlreiche Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften vor und während der Schlachtung.

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Von der Ankunft bis zum Tod: Erste Undercover-Aufnahmen aus Tönnies Schlachthof

Das vorliegende Material dokumentiert erstmals unabhängig den gesamten Ablauf der Schlachtung von der Ankunft der Tiere im Schlachthof bis zur Tötung. Die Aufnahmen zeigen, wie leidvoll die letzten Stunden im Leben der Tiere sind. Das liegt auch an einer Maschine im Schlachthof, die grausamer nicht sein könnte: Die sogenannte CO₂-Betäubungsanlage.

Die Betäubung vor dem Schlachten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Tiere sollen so vor Schmerzen und Stress geschützt werden. Auch zur Betäubung selbst gibt es eindeutige Vorgaben: Paragraf 12 der Tierschutz-Schlachtverordnung legt fest, dass Tiere “schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen (…) Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit” versetzt werden müssen. Der Betäubungsvorgang darf also keine Schmerzen oder Leid auslösen und muss bis zum Tod des Tieres anhalten. Doch die Aufnahmen zeigen eindeutig, dass die Betäubung mit CO₂ gegen diese Vorschrift verstößt!

Ankunft im Schlachthof

Am frühen Morgen kommen die ersten LKWs auf dem Schlachthof an. An den aufgenommenen Tagen werden mindestens fünftausend Schweine pro Tag hier angeliefert und getötet. Tönnies verfügt über ein riesiges Netz von Zulieferbetrieben in ganz Deutschland.

Nach ihrer Ankunft werden die Tiere in enge Wartebuchten gebracht. Hier läuft sanfte Musik, sie soll die Tiere entspannen. Es wirkt makaber. Neunzig Minuten lang sollen sich die vom Transport und Ausladen gestressten Schweine hier beruhigen, dabei ist zu erkennen, wie ängstlich sie sind.

Doch das wahre Grauen kommt erst noch. Nach anderthalb Stunden öffnet sich ein Tor. Ein Mitarbeiter beginnt, die Tiere in einen Treibgang zu scheuchen. Dabei kommt Gewalt zum Einsatz: Wenn die Schweine panisch versuchen zu fliehen, schlägt der Mitarbeiter mit der Treibstange zu, auch ins Gesicht. Die Schweine werden nach und nach in Sechsergruppen aufgeteilt. Als nächstes geht es für sie in die Betäubungsanlage.

Per Gondel in den Erstickungskampf

Die Schweine sind jetzt in einem engen Abteil, aus dem es kein Zurück gibt. Ein Mitarbeiter treibt die Gruppen nacheinander in die Gondelkäfige, mit denen es in wenigen Augenblicken gut 9 Meter nach unten in eine mit CO₂ gefüllte Grube geht. Manche Tiere werden von den schweren hydraulischen Trenngittern eingeklemmt und können sich nicht alleine befreien. Sie schreien vor Schmerz.

Sobald die erste Gruppe von Schweinen in ihre Gondel getrieben wurde, schließt sich der Käfig aus dicken Metallstangen. Kurze Zeit später setzt sich die Gondel in Bewegung. Die versteckte Kamera fährt mit. Innerhalb weniger Sekunden reagieren viele Schweine mit Panik. Viele schreien, schnappen nach Luft, werfen sich gegen die Gitterstäbe und steigen aufeinander. Die Fluchtversuche können so heftig sein, dass manche Tiere sich verletzen und Blutspuren an der Anlage zurücklassen.

Je tiefer die Tiere in den Schacht fahren, desto heftiger werden ihre Fluchtversuche. Die CO₂-Konzentration beträgt nach wenigen Metern schon 80 Prozent. Zeitgleich wird oben die nächste Gruppe in die Gondeln getrieben. Sie können die Angstschreie ihrer Artgenossen aus den Gondeln unter ihnen hören.

Weiter unten werden die Bewegungen der Tiere schwächer, ihre Kraft lässt langsam nach, die Atemnot nicht. Irgendwann verstummen die Schreie. Urin läuft die Wand herunter. Schließlich liegen die Schweine regungslos in der Gondel. Bewegungslosigkeit kann ein Indikator für Bewusstlosigkeit sein, sie ist aber keine Garantie.

Dass die Tiere nicht sofort bewusstlos werden, wenn sie das Gas einatmen, ist ein Kernproblem der CO₂-Methode. Die Betäubung erfolgt schrittweise und verursacht so bei den Schweinen unvorstellbares Leid. Studien ergaben, dass es sogar bis zu 60 Sekunden dauern kann, bis die Schweine bewusstlos sind. Auf den Aufnahmen dauert der sichtbare Kampf gegen das Gas etwa 30-40 Sekunden bis die Tiere keine Bewegungen mehr zeigen. Unter Schmerzen und Atemnot ist jede Sekunde zu viel – und verstößt außerdem gegen die gesetzlichen Anforderungen einer schmerz- und leidfreien Betäubung. Die Panik setzt jedoch wesentlich früher ein. Bereits im Zutrieb und auch beim Beladen der Gondeln leiden die Tiere erkennbar erheblich unter Stress und Angst.

Der letzte Akt

Nachdem die Gondel den tiefsten Punkt der Grube passiert hat, fahren die leblosen Tierkörper auf der anderen Seite wieder an die Oberfläche. Dort werden sie wie Gegenstände aus der Gondel ausgekippt und anschließend von den Mitarbeiter*innen einzeln kopfüber an einem Bein an ein Förderband gehängt. Nicht alle Schweine sind bei der schrecklichen Prozedur ohnmächtig geworden. Die Mitarbeiter*innen betäuben sie mit einem Bolzenschuss nach. Ein Tier verhakt sich, woraufhin ein Mitarbeiter dem lebenden Schwein einen Fuß abschneidet und es wieder in die Schlachtstraße eingliedert. Ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Die aufgehängten Tiere fahren mit dem Förderband zum Tötungsplatz, wo die eigentliche Schlachtung stattfindet. Die meisten von ihnen sind regungslos, doch nicht alle. Eigentlich muss jetzt alles ganz schnell gehen. Die gesetzlich vorgeschriebene Zeit zwischen Verlassen der Betäubungsanlage und Tötung beträgt 20 Sekunden. Es können jedoch Ausnahmeregelungen für längere stun-to-stick-Intervalle beantragt werden. In diesem Betrieb sind es laut eines Schildes an der Wand maximal 100 Sekunden. Die Kameras zeigen, dass dieses Intervall häufig überschritten wird. Damit besteht das Risiko, dass die Tiere beim Entbluten nicht mehr vollständig bewusstlos sind. Obwohl allem Anschein nach einige von ihnen nicht richtig betäubt sind, werden die Schweine mit einem Stich in die Halsschlagader getötet. Das ist ein massiver Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Sind die Tiere nicht komplett bewusstlos, fühlen sie die Schmerzen des Messerstichs und müssen ihren eigenen Tod miterleben. Expertise for Animals und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) haben die Aufnahmen ausgewertet und alle tierschutzrelevanten Verstöße detailliert dokumentiert.

Tierleid ist systembedingt

Wir haben Tönnies mit den konkreten Vorwürfen konfrontiert. Der Konzern nahm dazu jedoch keine inhaltliche Stellung.

Die Betäubung ist ein Teil in einem langen, qualvollen Prozess, der für die Tiere mit ihrem Tod endet. Nach einem leidvollen Leben in Mast- oder Zuchtbetrieben und dem Transport zum Schlachthof beginnt hier, bei Schlachtern wie Tönnies, das letzte grausame Kapitel im Leben eines Schweins in der Tierindustrie. 

Die CO₂-Betäubung verursacht jedes Jahr bei Millionen von Tieren erhebliches Leid. Sie steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Schlachtverordnungen und verletzt das Grundprinzip des Tierschutzgesetzes, wonach keinem Tier vermeidbare Schmerzen oder Leiden zugefügt werden dürfen. Ein Verbot dieser Methode ist daher längst überfällig.

Doch so notwendig dieser Schritt ist, löst er das eigentliche Problem nicht. Die Debatte über alternative Betäubungsverfahren dreht sich letztlich nur um die Frage, mit welchem Verfahren Tiere getötet werden. Doch ein Schlachten ohne Leid gibt es nicht. Auch nicht bei der Verwendung von alternativ empfohlenen Gasen wie Argon. Denn auch Argon ist ein aversives Gas. Die Tiere werden weiterhin gewaltsam in Gondeln getrieben, aus denen sie nicht entkommen können. Es wird Fehlbetäubungen geben. Angst und Stress beginnen außerdem nicht erst mit der Betäubung, sondern bereits mit der Ankunft im Schlachthof.

Das lässt sich noch weiter zurückführen: Die Tiere leiden beim Transport, bei der Verladung, ihrem Leben im Mastbetrieb. Letztendlich beginnt ihr Leid schon mit der Geburt in ein ausbeuterisches System. Solange Tiere als Ware behandelt werden, bleibt jede technische Verbesserung des Schlachtprozesses eine kosmetische Veränderung. Sie mag einzelne Belastungen verringern, ändert aber nichts an der grundlegenden Realität: Tiere werden gezüchtet, genutzt und schließlich getötet – nicht, weil es notwendig ist, sondern weil das System es so vorsieht.

Obwohl in der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt, ist die CO₂-Betäubung das Standardverfahren in Deutschland. 75 Prozent aller Schweine werden hierzulande mit CO₂ betäubt. Das sind bis zu 35 Millionen Tiere jedes Jahr. Besonders leistungsstarke Schlachthöfe wie Tönnies nutzen sie fast alle. Der Grund: Sie ist die effizienteste Betäubungsmethode. Eine CO₂-Anlage wie die bei Tönnies besteht aus sechs Gondeln, in denen jeweils sechs Schweine gleichzeitig in den Schacht abgelassen werden. Das macht pro Fahrt 36 Tiere. Eine Fahrt dauert im Schnitt 3 Minuten. Es können also sehr viele Schweine in kurzer Zeit betäubt werden – viel mehr, als zum Beispiel mit der meist händisch ausgeführten Elektrobetäubung. Ein weiterer Vorteil für die Industrie ist, dass der Vorgang automatisiert ist. Nach dem Zutrieb genügt ein Knopfdruck und dementsprechend wenige Mitarbeiter*innen werden gebraucht. Die Schlachthöfe sparen also Zeit und Personalkosten – eine Win-Win-Situation für kapitalistische Produktionsabläufe.

Eine möglichst hohe Schlachtgeschwindigkeit hat höchste Priorität. Auch die Mitarbeiter*innen stehen unter großem Zeitdruck. Was keine Priorität hat, ist das Wohlergehen der Tiere. Das machen auch die zahlreichen Verstöße gegen die Vorschriften deutlich.

Die Tierindustrie selbst nennt öffentlich oft andere Gründe für den Einsatz der CO₂-Betäubung. So behauptet sie beispielsweise, dass die Methode für die Tiere schonender sei, da sie in Gruppen zusammen bleiben und so weniger Stress erführen. Dabei zeigen die Aufnahmen, dass gerade der Gruppenzutrieb für die Tiere mit großem Stress und Verletzungsrisiken verbunden ist. Außerdem wird deutlich, dass der Stress für die Tiere schon lange vorher beginnt. Die Ankunft auf dem Schlachthof und der gewaltvolle Zutrieb in den Schlachtprozess bedeutet für die Schweine Stress, Angst und Leid.

Auch wissenschaftlich ist längst belegt, wie groß die Belastung der CO₂-Betäubung für die Tiere ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, stuft die CO₂-Methode schon seit mehr als 20 Jahren als tierschutzproblematisch ein. Kohlendioxid gilt als stark aversiv, also abschreckend. Auch Atemnot, Erstickungsgefühle und Schmerzen bei der Betäubung sind längst wissenschaftlich nachgewiesen und diese Erkenntnisse der EU-Kommission zugänglich gemacht worden. Trotz der Empfehlung der EFSA, auf andere sogenannte nicht-aversive Methoden zurückzugreifen, erlaubt die EU die CO₂-Betäubung weiterhin. Sie begründete das bei Erlass der neuen Schlachtverordnung 2009 mit Wirtschaftlichkeit. Die CO₂-Methode ist derzeit in Sachen Effizienz konkurrenzlos. Das macht sie zum Kernstück der industriellen Schweineschlachtung.

Kohlendioxid sorgt für eine Übersäuerung des Bluts, die schließlich zur Bewusstlosigkeit führt. In einer über 80-prozentigen CO₂-Konzentration, wie sie in den Betäubungsanlagen herrscht, gibt es kaum noch Sauerstoff. Das Gas macht jedoch nicht sofort bewusstlos. Stattdessen leiden die Tiere, bis sie ohnmächtig werden, an den schweren Nebenwirkungen von CO₂. Es löst zunächst Atemnot durch den Sauerstoffmangel aus, was den Tieren das Gefühl gibt, zu ersticken. Sie schnappen nach Luft und geraten in Panik. Ihr Adrenalin steigt enorm an. Gleichzeitig bildet das CO₂ auf den feuchten Schleimhäuten an Augen, Mund und Nase Kohlensäure, was ein starkes Brennen verursacht. 

Studien zeigen, dass es bis zu 60 Sekunden dauern kann, bis die Schweine bewusstlos werden. In dieser Zeit erleiden sie Todesangst. Sie schreien, keuchen und versuchen zu fliehen. Oft verletzen sie sich oder andere Tiere bei den Fluchtversuchen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stellte fest, dass es keine Maßnahmen zur Verbesserung der CO₂-Betäubung gibt. Schmerzen und Atemnot werden vom Gas selbst ausgelöst. Daher empfiehlt die Behörde, die CO₂-Methode gänzlich durch so genannte nicht-aversive Verfahren zu ersetzen. 

Da die Probleme der CO₂-Betäubung schon seit mehr als zwei Jahrzehnten bekannt sind, forscht die Wissenschaft seit Langem nach solchen Alternativen. Dazu werden zahlreiche Tierversuche durchgeführt, die bei den betroffenen Schweinen ebenfalls extremes Leid verursachen. Denn die meisten untersuchten Methoden weisen tierschutzrelevante Probleme auf. So ist Stickstoffschaum ebenfalls keine tierschonende Methode und die sehr verbreitete Elektrobetäubung aufgrund ihrer hohen Fehlbetäubungsrate problematisch. 

Die EFSA empfahl bereits 2004 Argon als weniger belastende Alternative zu CO₂. Auch neuere Forschungsprojekte, etwa die TIGER-Studie des Friedrich-Loeffler-Instituts, beschäftigen sich mit Argon als Alternative. Doch auch Argon bleibt ein aversives Gas und ist keine leidfreie Lösung. Vor allem würde ein alternatives Betäubungsgas nichts an den grundlegenden Problemen der industriellen Schweineschlachtung ändern: Bereits der Zutrieb zur Betäubungsanlage bedeutet für die Tiere erheblichen Stress, Angst und Panik. Enge Treibgänge, Lärm, Zeitdruck und der Einsatz von Treibhilfen bleiben unabhängig von der verwendeten Betäubungsmethode bestehen. Ein anderes Gas würde daher zwar einzelne Belastungen verändern, das grundlegende Leid der Tiere jedoch nicht beseitigen.

Im Rahmen der CO₂- Betäubung sind verschiedene Gesetze und Verordnungen relevant:

  • Die EU-Schlachtverordnung (EG Nr. 1099/2009), die Betäubung als „jedes bewusst eingesetzte Verfahren, das ein Tier ohne Schmerzen in eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit versetzt, einschließlich jedes Verfahrens, das zum sofortigen Tod führt” definiert.

Die europäische Verordnung erlaubt die Betäubung bei Schweinen mit Kohlendioxid in hoher Konzentration (mindestens 80 %), Kohlendioxid in Verbindung mit Edelgasen und reinen Edelgasen.

  • Das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG), das für die Tötung von Schweinen vorgibt, dass diese „unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit” erfolgen muss. 
  • Die deutsche Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV), die das Gebot enthält, dass bei der Schlachtung von Tieren „nicht mehr als unvermeidbare Aufregung oder Schäden verursacht werden” dürfen.

Die Verordnung regelt auch das zulässige Zeitfenster zwischen Betäubung und Entblutung, auch stun-to-stick Intervall genannt. Bei der einfachen CO₂-Betäubung muss die Entblutung innerhalb von 20 Sekunden nach Verlassen der Betäubungsanlage und innerhalb von maximal 30 Sekunden nach dem letzten Halt in der CO₂-Atmosphäre erfolgen. Je nach Anlage können in manchen Fällen Genehmigungen für längere stun-to-stick Intervalle erteilt werden.

Es ist wissenschaftlich mehrfach bestätigt, dass die CO₂-Betäubung aufgrund ihrer schweren Nebenwirkungen tierschutzrechtlich relevantes Leid verursacht. Obwohl die Methode eindeutig gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, bleibt sie in Deutschland und der EU legal. Das EU-Recht verbietet es Deutschland übrigens nicht, auf nationaler Ebene strenge Vorschriften zu erlassen. Deutschland könnte also unabhängig ein Verbot der CO₂-Betäubung erlassen.

Schon 2004 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die tierschutzrelevanten Probleme bei der CO₂-Betäubung fest. Die EU-Kommission, die die Forschung der EFSA in Auftrag gegeben hatte, ignoriert deren Ergebnisse jedoch. Die CO₂-Betäubung bleibt erlaubt – auch, als die Kommission 2009 eine neue Schlachtverordnung verabschiedete. Die Empfehlung der EFSA, aufgrund der aversiven Wirkung von CO₂ auf andere Betäubungsmethoden zurückzugreifen, wird nicht umgesetzt. Dabei zweifelt die EU-Kommission die Forschungsergebnisse nicht an. Sie hält die Alternativen jedoch für wirtschaftlich nicht tragbar – und stellt damit die wirtschaftlichen Interessen der Tierindustrie über die der Tiere. In einem neuen Gutachten von 2020 wiederholt die EFSA ihre Forderungen. Aufgrund der Studienlage sieht die Behörde belegt, dass die CO₂-Methode Atemnot, Schmerzen und Erstickungsgefühle auslöst.

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Zahlen & Fakten zur industriellen Schlachtung

  • 🐷 44,9 Millionen: So viele Schweine werden in Deutschland jährlich geschlachtet.
  • 📊 35 Millionen: So viele Tiere werden in Deutschland pro Jahr mit CO₂ betäubt (75 % aller Schweine).
  • 🐖 Davon 16 Millionen allein beim Marktführer Tönnies.
  • ⏱️ 3 Minuten: So lange dauert eine Fahrt in dem CO₂-Schacht.
  • ⚠️ Bis zu 60 Sekunden: So lange dauert der Todeskampf, bis die Schweine im Gas das Bewusstsein verlieren.

Text: Animal Rights Watch e.V. | Bilder: Animal Rights Watch e.V.

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